Rainer Bode, Fachmann der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren zum Thema GEMA gibt folgende aktuelle Empfehlungen zur GEMA:
1) Disco-Tarif
Die Verhandlungen mit dem Bundesverband der Musikveranstalter einschließlich DEHOGA laufen derzeit noch. Man hofft, in den nächsten Wochen eine Einigung zu erzielen. Wenn nicht, läuft das Gerichtsverfahren. Bei letzteren wird es dann wohl einen Übergangstarif für 2014 geben. Dieser würde eine moderate Erhöhung zu 2013 beinhalten.
2) Kündigung der Verträge
Das jetzt oft die Verträge (Jahres- oder Kontingent) gekündigt werden, ist ein normaler Vorgang. Die Prozente für die Jahres- bzw. Kontingentverträge werden weiterhin gewährt. Wenn nicht (deswegen ist es sinnvoll, ab und zu auf die Rechnung zu schauen), bitte beschweren und wenn das nicht hilft, das uns mitteilen.
3) Musikfolgen
Die Abgabe von Musikfolgen wird immer zwingender. Mittlerweile hat die GEMA erreicht, das bei ca. 50% der Veranstaltungen (Live-Auftritte) die Musikfolgen abgegeben werden. Diese dienen der Berechnungsgrundlage für die Verteilung an die GEMA-Mitglieder und je mehr eingereicht werden, desto gerechter soll die Verteilung der Summen an die Urheber sein. Zukünftig – wahrscheinlich schon dieses Jahr – wird das von der GEMA überprüft und wenn die Musikfolgen nicht eingereicht worden sind, kann es bzw. gibt es einen Abzug beim Gesamtvertragsnachlass.
In der Regel ist es bei den Urhebern kein Problem, die selbst ihre Stücke spielen und in der GEMA sind. Wenn Agenturen im Boot sind, läuft das auch meistens gut, aber nicht immer. Problematisch wird das bei denen, die keine eigenen, aber gemapflichtige Stücke spielen oder nur covern oder/und nur wenige eigene Stücke spielen. Die haben nichts davon und lassen die Abgabe der Musikfolgen eher weg.
Es besteht ein Problem bei den ausländischen Gruppen. Es ist wohl so, das diese ihre Musikfolgen ihrer jeweiligen Verwertungsgesellschaft im Heimatland schicken. Diese rechnen dann jeweils mit der GEMA ab.
4) Beweisführung von nicht GEMA-Musik
Beweisführung bei Konzerten von Musikern, die nicht in der GEMA sind und keine GEMA-pflichtigen Stücke spielen: Das ist immer mal wieder ein Streitpunkt und einige Bands weigern sich, die Musikfolgen abzugeben. Da kommen wir leider nicht weiter und so bleibt es bei der Regelung: Diese Konzerte müssen vorher angemeldet werden, damit die GEMA die Möglichkeit hat, sich das vor Ort anzuhören. Und es müssen die Komponisten angegeben werden mit ihren jeweiligen Stücken. Das gleicht die GEMA ab. Es geht darum, glaubhaft darzustellen, das an dem Abend keine gemapflichtige Musik gespielt worden ist.
5) Kabarett-Tarif gibt es nicht mehr
Den früher eigenständigen Wort, sprich Kabarett-Tarif gibt es nicht mehr. Das ist jetzt Bestandteil vom Tarif U-K.
6) Fußball WM 2014
Zur Fußball WM 2014 wird es auch wieder einen besonderen Tarif geben. Bitte frühzeitig beachten und anmelden.
Die GEMA ist dabei, ihre Technik und damit ihre Eingabemöglichkeiten zu verbessern. Das dauert aber noch. Es gab die Idee, dass man selbst nachsehen könnte, wieviel vom Jahresvertrag schon „abgearbeitet“ ist. Das funktioniert leider noch nicht. Aber ein Anruf bei der GEMA genügt und innerhalb von Sekunden hat man den Zwischenstand.