Auch Praktikanten erhalten den Mindestlohn, wenn
- das Praktikum länger als drei Monate dauert.
- es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt.
- es sich um ein Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, handelt, das länger als drei Monate dauert.
- der/die Praktikant/in mindestens 18 Jahre alt ist.
Es gibt bestimmte Ausnahmeregeln z.B. für Langzeitarbeitslose. Ansonsten sind keine Ausnahmen möglich. Der Mindestlohn ist zwingend. Praktikanten und andere Arbeitnehmer können nicht auf den Mindestlohn verzichten und sich freiwillig mit einer geringeren Vergütung zufrieden geben.