125 zusätzliche Plätze im Bundesfreiwilligendienst will der Trägerverbund Freiwilligendienste Kultur und Bildung der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) in 2016 aufbauen. Das ist eine Herausforderung, der sich die Träger mit großer Motivation stellen, vorrangig um geflüchteten Menschen über den Einsatz als Freiwillige Zugang zu Gesellschaft und Teilhabe zu ermöglichen. Die neuen Freiwilligen sollen in bestehende Gruppen integriert werden. Außerdem sollen z. B. Patenschaftsmodelle mit anderen Freiwilligen entwickelt werden.
STADTKULTUR HAMBURG wird als Träger des BFD Kultur und Bildung dieses Angebot vorraussichtlich im 1. Quartal 2016 starten (siehe hierzu: STADTKULTUR bietet künftig BFD-Plätze für Geflüchtete und in Kulturprojekten für und mit Geflüchteten an)
Vor allem Einsatzstellen, die schon länger Angebote für geflüchtete Menschen machen, haben sich schnell überzeugen lassen, ein oder mehrere Freiwilligendienstplätze einzurichten. So dürften zügig Freiwillige gefunden werden. Jenseits dessen ist die Gewinnung von Geflüchteten als Freiwillige aber durchaus eine Herausforderung. Zum einen ist das Format „Freiwilligendienst“ ein sehr deutsches, dessen Rahmenbedingungen und Vorteile erst einmal vermittelt werden müssen an diese neue Zielgruppe. Zum anderen sind es neben sprachlichen Barrieren vor allem Belastungen in der Verarbeitung der Fluchterfahrung und der Organisation des Alltags in Deutschland, die die Zeit und Kraft der geflüchteten Menschen anderweitig binden. Ein Vorteil ist hier sicher, dass in diesem Zusatzkontingent für Geflüchtete der Bundesfreiwilligendienst (BFD) auch als Teilzeit-Freiwilligendienst (20,5 Stunden/Woche) für junge Menschen unter 27 Jahren möglich ist. Zudem stehen Mittel des „besonderen Förderbedarfs“ für die Begleitung der geflüchteten Freiwilligen zur Verfügung, etwa für Sprachkurse und Supervisionsangebote.
Für die Träger stellen sich neben den pädagogisch-inhaltlichen Herausforderungen in der Gewinnung und Begleitung Geflüchteter als Freiwillige, vor allem auch sozial-rechtliche Fragen: Mit welchem Aufenthaltsstatus ist ein Freiwilligendienst überhaupt möglich? Wie schnell liegt die Zustimmung der Ausländerbehörde vor? In welcher Höhe wird ein zu zahlendes Taschengeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet? Dazu wird es im Januar ein Arbeitstreffen der beteiligten Träger geben, zu dem auch ein/e Fachreferent/in geladen wird.