Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser sind so bunt und vielfältig wie die Stadt und ihre Bewohner – sie orientieren sich an den Bedarfen im Stadtteil, bespielen, inszenieren und gestalten das Quartier und schaffen Nachbarschaft. Sie bieten kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe für Menschen aller Altersgruppen, sozialer und kultureller Hintergründe. Sie ermöglichen durch Bildungsangebote eine gemeinsame und lebenslange Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur und Gesellschaft. Die Beteiligung engagierter Menschen stärkt und bereichert die Kultur, den Stadtteil und die demokratische Gesellschaft. Die Einrichtungen der Stadtteilkultur schaffen Freiräume für Engagement und Auseinandersetzung.
Alle diese Einrichtungen sind keine Betriebe der Stadt Hamburg. Sie werden getragen von gemeinnützig anerkannten Vereinen oder Stiftungen, deren Vorstände und Geschäftsführungen auf der Basis der jeweiligen Satzung handeln und nach den Zielsetzungen, die die Organisationen für sich festgelegt haben. Diese Ziele entsprechen den Vorgaben, die für die Stadtteilkulturzentren in der Globalrichtlinie Stadtteilkultur vorgegeben wurden und den Förderrichtlinien für die Bürgerhäuser. Ihre Befolgung ist Voraussetzung für den Erhalt einer institutionellen Förderung. In der Globalrichtlinie heißt es dazu: „Kulturpolitik unterstreicht dabei den Grundsatz organisatorischer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der (Stadtteil)Kultureinrichtungen und der (stadtteil)kulturellen Initiativen.“
Die Träger sind also eigenständig und unabhängig von der Höhe einer Förderung durch die Stadt Hamburg frei in ihren Entscheidungen, solange sie sich an die genannten Rahmenbedingungen halten. Dabei ist jede einzelne der Einrichtungen autonom und in ihrem sozialen Umfeld, ihrem Programm, ihren räumlichen Möglichkeiten, ihrer Struktur, ihrem Erscheinungsbild und ihren Nutzer*innen verschieden – entsprechend unterschiedlich sind die jeweiligen Herausforderungen, vor denen die Einrichtungen stehen und so flexibel müssen die Entscheidungen in den Organisationen getroffen werden.
Wir weisen daher jedes Ansinnen, den Bürgerhäusern und Stadtteilkulturzentren vorschreiben zu wollen, wem welche Räume zur Verfügung zu stellen sind, entschieden zurück. Aktuell steht das Bürgerhaus Wilhelmsburg im Zentrum entsprechender Forderungen, andere Einrichtungen sind oder waren ebenfalls betroffen. Jeder solche Versuch, von welcher Seite auch immer, ist als Eingriff in die Autonomie einer unabhängigen Einrichtung zu sehen. Die Einrichtungen haben die Alleinverantwortung für ihre inhaltliche Ausrichtung und handeln im Einklang mit den Regelwerken, denen sie im Rahmen der Förderung unterliegen. Ein Durchgriffsrecht auf Räume, Programme oder inhaltliche Fragen der Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser kann es weder von einer politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Gruppierung noch durch eine staatliche Einrichtung geben.