Ein von STADTKULTUR HAMBURG in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten bestätigt, dass Bürgerhäuser, Stadtteilkulturzentren und andere Einrichtungen der Stadtteilkultur eigenständig sind und frei in ihren Entscheidungen, wer ihre Räume nutzen darf – unabhängig von der Höhe einer Förderung durch die Stadt Hamburg.
Als Gutachter fungiert der renommierte Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Holger Schwemer. Prof. Schwemer lehrt an der Universität Hamburg und der Freien Universität Berlin und hat sowohl für die EU gearbeitet, als auch unterschiedliche Ausschüsse des Bundestages und der Hamburgischen Bürgerschaft beraten.
Im Gutachten Schwemers heißt es: „Die Vergabeentscheidung der privatrechtlich organisierten Einrichtungen der Stadtteilkultur in Hamburg bei der Raumvergabe unterliegt keinen Bindungen aus dem Gleichheitssatz. […] Entscheidender Grund für dieses Ergebnis ist, dass die Einrichtungen aufgrund ihrer Selbständigkeit nicht in die staatliche Leistungsverwaltung eingebunden sind und hinsichtlich der Vermietung von Veranstaltungsräumen keine Monopolstellung haben.“
STADTKULTUR HAMBURG hatte bereits im Februar des Jahres eine Stellungnahme zur Autonomie der Einrichtungen der Stadtteilkultur abgegeben und sich entschieden gegen jedes Ansinnen verwahrt, den Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern vorschreiben zu wollen, wem welche Räume zur Verfügung zu stellen sind. Ein Durchgriffsrecht auf Räume, Programme oder inhaltliche Fragen der Einrichtungen der Stadtteilkultur könne es weder von einer politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Gruppierung, noch durch eine staatliche Einrichtung geben, heißt es darin.