Ab dem 1. Januar 2018 gilt ein neuer Konzerttarif für Unterhaltungskonzerte (U-K) bei der GEMA – für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Konzerten der Unterhaltungsmusik und Wortkabarett, Comedy u.ä.
Die Vergütung steigt auf 5,75% des Eintrittsnetto bis 2000 Gäste, das entspricht bei 7% Mehrwertsteuer einer Erhöhung von 0,35%. Der Mindesttarif für jeweils 150 Gäste entspricht 23,55 Euro. Es gibt auch einen Rabatt für den musikalischen Nachwuchs (bitte im Tarif-PDF nachlesen), welcher mit 4,5% vom Eintrittsnetto berechnet wird. Es bleibt jedoch der Mindesttarif bestehen, das bedeutet, dass der prozentuale Vorteil für den Rabatt rechnerisch erst ab einem Türumsatz von 557 Euro brutto wirksam wird.
Mengenrabatte (JPV) gibt es weiterhin, jedoch erst ab Erreichen der jeweiligen Grenze:
- 0 bis 10 Konzerte kein Mengenrabatt
- 11 bis 30tes Konzert 10% Mengenrabatt
- Ab dem 31ten Konzert 14,5% Mengenrabatt
Für weitere Informationen zum neuen Tarif haben wir das PDF der Gema beigefügt.