Der Senat hat beschlossen, die KZ-Gedenkstätte Neuengamme in eine Stiftung öffentlichen Rechts zu überführen. Bisher ist die Gedenkstätte Teil der Behörde für Kultur und Medien.
In den letzten Jahren ist die städtische Erinnerungskultur, unter anderem durch die Entwicklung des Dokumentationszentrums „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“ und die Neugestaltung mehrerer neuer Gedenkstätten, weiter ausgebaut worden. Dieser wachsenden Bedeutung und der zentralen Rolle, die hierbei der KZ-Gedenkstätte Neuengamme zugewiesen wird, will der Senat mit der Stärkung und einer größeren Autonomie sowie einem möglichst hohen Grad an Selbständigkeit der Stiftung gerecht werden.
Gedenkstätten und Lernorte haben die Aufgabe, durch die Bewahrung von Berichten und Dokumenten sowie baulichen Relikten die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen wachzuhalten und über die historischen Geschehnisse aufzuklären. Auch ist es wichtig, zu den Erfahrungen heutiger Generationen Gegenwartsbezüge herzustellen und damit die Bedeutung der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus für die heutige heterogene Gesellschaft aufzuzeigen. Als museale Einrichtungen mit den vielfältigen Aufgaben einer außerschulischen Bildungsstätte bedürfen Gedenkstätten und Lernorte – wie die Museen – eines möglichst hohen Grades an Selbständigkeit bei der Wahrnehmung ihres kulturellen Auftrages. Mit der Verselbständigung soll die Stiftung in die Lage versetzt werden, den gewachsenen Anforderungen an die historisch-politische Bildung an Gedenkorten des NS-Terrors entsprechen zu können.
Zu den Hamburger Gedenkstätten und Lernorten gehören seit den 1980er-Jahren die KZ-Gedenkstätte Neuengamme mit den drei Außenstellen Bullenhuser Damm, Plattenhaus Poppenbüttel und Gedenkstätte Konzentrationslager und Strafanstalten Fuhlsbüttel. Bei der Errichtung der Museumsstiftungen 1999 wurden die KZ-Gedenkstätte Neuengamme und ihre Außenstellen direkt dem Amt Kultur der Behörde zugeordnet.
In den zurückliegenden Jahren hat die KZ-Gedenkstätte Neuengamme zahlreiche Gedenkstätten- und Museumsprojekte in Hamburg und an zahlreichen Orten früherer Außenlager des KZ Neuengamme in ganz Norddeutschland begleitet. Zudem wird sie nach der Eröffnung des Dokumentationszentrums denk.mal Hannoverscher Bahnhof auch dessen Betrieb übernehmen.
KZ-Gedenkstätte Neuengamme künftig als Stiftung öffentlichen Rechts
Damit die Hamburger Gedenkstätten und Lernorte ihren historischen, bildungspolitischen und kulturellen Auftrag weiter gut erfüllen können, soll eine moderne Leitungsstruktur geschaffen werden, die eigenverantwortliches Handeln der Stiftung fördert und die Sichtbarkeit nach außen erhöht. Ebenso soll eine Dachorganisation für die bestehenden sowie künftig entstehenden Gedenkstätten und Lernorte gebildet werden, die auch künftig eine starke und selbständige Erinnerungskultur in Hamburg sicherstellt.
Das Stiftungsgesetz regelt alle Fragen zu Stiftungszweck, Nutzungsrecht, Stiftungsvermögen, Organen der Stiftung (Stiftungsrat, Fachkommission, Stiftungsbeirat und Stiftungsvorstand), Rechnungswesen und Finanzkontrolle, Personalvertretung und Personalüberleitung. Hamburg überführt damit die Gedenkstätte in eine vergleichbare Struktur, wie die anderen sieben großen anderen KZ-Gedenkstätten in Deutschland, die ebenfalls vom Bund mitfinanziert werden.
Die Stiftung soll zum 1.1.2020 eingerichtet werden. Für den Aufbau einer eigenen Verwaltungsstruktur erhält die Stiftung die erforderlichen Mittel, so dass die Verselbständigung zu einer Stärkung der Arbeit auf allen Ebenen führen wird. Die Pläne sind im Dialog mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Fachkommission der KZ-Gedenkstätte Neuengamme entwickelt worden.