Bildaufnahmen nach der DSGVO

In der heutigen, medial geprägten, Kommunikation gehört der Einsatz Bild- und Videomaterial auch in Vereinen und Verbänden zum alltäglichen Handwerkszeug. Schließlich trägt eine attraktive Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Mitgliedern und Unterstützern bei, die für das Erreichen der ideellen Ziele gemeinnütziger Organisationen von unschätzbarem Wert sind.

Die bildliche Darstellung der Vereinsaktivitäten dient hierbei als geeignetes und quasi unverzichtbares Mittel. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der hier normierten Vorgaben wuchs jedoch vielerorts auch die Unsicherheit im Zusammenhang mit der Verwendung solchen Materials. Wie gestaltet sich nun die Rechtslage?

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Auf: www.vereine-stiftungen.de

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