Laut der 3. Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 17. April 2020, die seit dem 20. April 2020 in Kraft ist, sollen Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser sowie Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorerst noch bis zum 6. Mai 2020 geschlossen bleiben.
Laut Paragraf 34 der Verordnung gelten für Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser sowie Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit keine gesonderten Fristen des Außerkrafretens wie z.B. für Clubs, Diskotheken, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und -veranstaltungsorte, die nach der aktuellen Fassung erst wieder am 30. Juni öffnen dürfen.
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