Hamburg unterstützt Crowdfunding-Kampagnen und Kreativwirtschaft mit 225.000 Euro

Die Behörde für Kultur und Medien und die Hamburg Kreativ Gesellschaft starten am 23. April die Hamburger Crowdfunding-Kampagnenförderung. Crowdfunding-Projektstarter*innen aller Branchen können ab sofort finanzielle Förderung bis 5.000 Euro zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Crowdfunding-Kampagne beantragen.

Die Zuschüsse dürfen für kreativwirtschaftliche Leistungen wie etwa Fotos, Texte, Videos oder Grafikdesign eingesetzt werden, die in der Hamburger Kreativwirtschaft in Auftrag gegeben werden. Insgesamt 225.000 Euro aus dem Hilfspaket Kultur des Hamburger Corona Schutzschirmes stehen für dieses Förderprogramm zur Verfügung, das gleichermaßen Erfolgschancen für Crowdfunding-Projekte steigert und konjunkturelle Impulse für Hamburgs Kreativschaffende setzt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer (Gewerbe und freie Berufe), Unternehmen, Vereine und Stiftungen aus Hamburg, die eine Crowdfunding-Kampagne starten wollen und kreative Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Kampagnen benötigen. Die jeweilige Branche der Antragstellerinnen und Antragsteller spielt bei der Vergabe der Mittel keine Rolle, Projekte aller Branchen und Sektoren, kommerziell wie nicht-kommerziell, sind antragsberechtigt. Zwischen unterschiedlichen Crowdfunding-Plattformen und -Modellen kann frei gewählt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Höhe des angestrebten Fundingziels der Crowdfunding-Kampagne kann die Förderung maximal 5.000 Euro betragen. Crowdfunding-Kampagnen mit einem ersten Fundingziel in Höhe von 2.000 Euro bis 5.000 Euro erhalten max. 1.000 Euro Förderung, mit einem Fundingziel von 5.000 Euro bis 10.000 Euro gibt es maximal 3.000 Euro Förderung, bei einem Ziel von 10.000 Euro oder mehr sind maximal 5.000 Euro Förderung möglich. Jeweils geringere Fördersummen können beantragt werden.

Wofür kann der Zuschuss beantragt werden?

Der einmalige Zuschuss kann ausschließlich für kreativwirtschaftliche Dienstleistungen, die für die Vorbereitung und Durchführung einer Crowdfunding-Kampagne benötigt werden, beantragt werden. Mit der Fördersumme können etwa folgende kreative Dienstleistung gezahlt werden:

  • Fotos, Texte, Lektorat, Übersetzungen
  • Videos (auch Teilleistungen wie Storyboard, Schnitt etc.)
  • Grafikdienstleistungen (Infografik, Branding, Logos etc.)
  • Storytelling-Beratung, Kommunikationsplanung (PR, Presse/Mediakit etc.)
  • Marketingberatung (Social-Media etc.)
  • Strategie-, Kommunikations- und Markenberatung bezogen auf die Kampagne (nicht das Produkt) durch Akteure der Designwirtschaft

Weitere Kreativleistungen die von Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft erbracht werden, zum Beispiel der Entwurf von sogenannten „Dankeschöns“, die als Gegenwert zur beigetragenen Summe angeboten werden

Die förderfähigen Kreativleistungen für die Crowdfunding-Kampagne müssen durch Unternehmen der Kreativwirtschaft mit Sitz in Hamburg erbracht werden, wodurch gleichzeitig die Kreativen der Stadt unterstützt werden.

Anträge können ab sofort bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft eingereicht werden. Das Förderprogramm endet, wenn die Mittel in Höhe von 225.000 Euro aufgebraucht sind. Alle notwendigen Unterlagen und Informationen können unter www.kreativgesellschaft.org/kampagnenfoerderung abgerufen werden. Darüber hinaus berät die Hamburg Kreativ Gesellschaft Projektstarterinnen und Projektstarter zur Antragsstellung und zu weiteren Fragen der Crowdfunding-Kampagnenplanung.

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