Ab dem 6. Mai gilt die 5. Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg. Für die Stadtteilkulturzentren, die Bürgerhäuser und die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit gilt in der neuen Fassung der 31. Mai 2020 als neuer Ablauftermin der Verordnung.
Am 6. Mai 2020 ist die neue 5. Fassung der Verordnung online gegangen. Nach §34 der neuen Fassung treten die Einschränkungen für die Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Ablauf des 31. Mai 2020 außer Kraft. In der letzten 4. Fassung war der Termin des Außerkrafttretens der Einschränkungen nach dem heutigen 6. Mai 2020.