Zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter*innen und der Besucher*innen müssen Kulturzentren für die anstehende Öffnung ihrer Häuser Regeln aufstellen und kommunizieren. Einschlägige Gesetze, Verordnungen und Gesundheitsempfehlungen sind dabei zu beachten. Dazu hat STADTKULTUR HAMBURG eine Handreichung für entsprechende Schutzkonzepte entwickelt.
STADTKULTUR HAMBURG hat für seine Mitglieder Empfehlungen mit Maßnahmen zusammengestellt, um Mitarbeitende, Besucher*innen und Teilnehmende weitestgehend und bestmöglich vor den gesundheitlichen Risiken einer Ansteckung zu schützen und gleichzeitig unter diesen schwierigen Bedingungen eine vorsichtige Öffnung der Stadtteilkultur zu ermöglichen. Mit Hilfe dieser verantwortungsvollen Maßnahmen könnten die Einrichtungen und Organisationen ihre Türen wieder öffnen und gleichzeitig zur Eindämmung des Coronavirus beitragen.
Das vorliegende Handreichung wurde von einer Arbeitsgruppe des Dachverbandes STADTKULTUR HAMBURG erstellt. Es bezieht sich auf die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und soll den Mitgliedseinrichtungen helfen, ein eigenes individuelles Schutzkonzept für ihr Haus und ihre Angebote zu entwickeln.
STADTKULTUR HAMBURG und die Mitglieder der Arbeitsgruppe übernehmen keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Diese Handreichung ersetzt nicht das individuelle Schutzkonzept der Einrichtungen bzw. Angebote, sondern kann diesen als Grundlage dienen.
Auf: www.stadtkultur-hh.de