Ab dem 19. Mai 2020 gilt die 7. Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie enthält für die Hamburger Stadtteilkultur keine neuen Änderungen.
Auch in der 7. Fassung der Verordnung, die ab dem 19. Mai 2020 gilt, werden unter §5 Absatz 11 u.a. Ausnahmen für Kurs- und Beratungsangebote an Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern gemacht. Für die Gastronomien der Stadtteilkultur gelten die Regeln, die unter §13 für Gaststätten definiert werden. Bewegungsangebote z.B. im Kursbereich, können nach den Regeln für den Sport, die in §6 erläutert werden, stattfinden. Für die offene Kinder und Jugendarbeit sind unter §3 Absatz 11 Ausnahmen definiert.