Noch bis zum 31. August 2020 können Künstler*innen und Kreative mit Hauptwohnsitz in Hamburg bei der Behörde für Kultur und Medien die Neustartprämie für ihre künstlerische Tätigkeit beantragen.
Die pauschale und nicht rückzahlbare Unterstützung in Höhe von 2.000 Euro soll dabei helfen, die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten. Seit Anfang Juli wurden bereits rund 6.000 Anträge gestellt und knapp 5.000 bewilligt. Insgesamt wurden bis heute über neun Millionen Euro ausgezahlt.
Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Hamburg, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe kann noch bis zum 31. August 2020 beantragt werden.