Stadtteilkultur MIT ABSTAND: Bürgerhaus Barmbek – Die Hinterhof-Beglückung

Die Einrichtungen der Hamburger Stadtteilkultur machen trotz der Corona-Einschränkungen Angebote – so gut es geht. Aber wie gut geht es? Was ist möglich, was ist sinnvoll und wie fühlt es sich an, Kulturangebote mit Corona-Abständen zu realisieren? Für das aktuelle stadtkultur magazin haben Akteure der Hamburger Stadtteilkultur aufgeschrieben, was sie umtreibt in diesen Tagen: Als erster Autor der neuen Reihe resümiert Ulli Smandek vom Bürgerhaus Barmbek das Projekt „Kultur im Treppenhaus“, bei dem durch gezielte kulturelle Hausbesuche Kultur in den Stadtteil gebracht wurde.

Kulturgenuss mit viel Abstand, Foto: Bürgerhaus Barmbek

Das Stadtteilfest „KulturBewegt!“ des Bürgerhauses Barmbek war in der Planung: Mit den ersten Förder*innen und Künstler*innen war schon alles geklärt. Dann kam die Seuche. Nach dem Schluckauf beim Lesen der ersten Allgemeinverfügung – der einige Tage anhielt – stellte sich auch im Bürgerhaus Barmbek die Frage: „Und nu?“

Eine der Antworten war ziemlich aufwändig: Das Bürgerhaus wollte Fördergelder und Künstler*innen umleiten, damit den Vorschriften entsprochen und trotzdem Kultur in den Stadtteil gebracht werden kann. Am 6. Mai wurde das Projekt „Kultur im Treppenhaus“ geboren: Ein Ukulelist brachte im Garten eines Seniorenwohnheims Aufmunterndes zur Risikogruppe. Von da an gab es etwa ein- bis zweimal die Woche Auftritte in Hinterhöfen und Gärten – das Wetter war viel zu gut für das Treppenhaus, fast immer wurde draußen gespielt.

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Auf: www.stadtkulturmagazin.de

Das aktuelle stadtkultur magazin Nr. 52 knüpft mit „Stadtteilkultur MIT ABSTAND“ an die letzte Ausgabe „Stadtteilkultur OUT-OF-OFFICE“ an, in der es um den Umgang der Stadtteilkultur mit dem Lockdown ging. Die Artikel dieser Ausgabe werden fortlaufend in den nächsten Wochen in den Fachinfos von STADTKULTUR und auf stadtkulturmagazin.de veröffentlicht. Ende September erscheinen die Artikel dann gesammelt in der gedruckten Ausgabe des stadtkultur magazins Nr. 52.

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