Der Landesmusikrat Hamburg freut sich, auf Initiative der Behörde für Kultur und Medien (BKM) das zweigleisige Hilfsprogramm CHORona #SaveOurChoirs für Hamburgs Amateurchöre starten zu können. Das Programm hilft den Chören, corona-taugliche Probenräume zu finden und diese zu finanzieren. Die BKM stellt dem Landesmusikrat für dieses Programm vorerst 50.000 Euro zur Verfügung.
Seit Juli 2020 ist es Chören trotz der coronabedingten Einschränkungen wieder erlaubt zu proben. Allerdings erweist sich die Einhaltung der notwendigen Hygieneregeln (insbesondere des Abstands von 2,5 Meter in geschlossenen Räumen) wegen der Corona-Pandemie oftmals als Herausforderung. Dadurch werden größere Räume benötigt, um Chorproben abhalten zu können. Und diese größeren Räume kosten meist auch mehr Miete.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Erleben von Kunst und Kultur unter den aktuellen Bedingungen zu ermöglichen, ist uns ein ganz zentrales Anliegen. Dazu gehört auch das gemeinsame Singen im Chor, das pandemiebedingt schwieriger geworden ist. Mit der CHORona-Hilfe setzen wir genau hier an und wollen Chöre dabei unterstützen, geeignete Proberäume zu finden und die Mehrkosten zu stemmen.“
„Alle Musiker*innen leiden unter der Corona Pandemie, weil sie nur noch unter schwierigen Bedingungen musizieren bzw. singen können. Mit dem Hilfsprogramm für die Amateurchöre Hamburgs unterstützt der LMR die Chöre bei ihrer Arbeit. Wir bedanken uns bei Senator Dr. Brosda und der BKM für die Initiative und die Finanzmittel, die für dieses Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt werden, und hoffen, dass damit viele Chöre musizierend in den Herbst und Winter gehen können“, sagt Matthias Rieger, Vizepräsident des LMR.
Konkret stellt der Landesmusikrat Hamburg im ersten Teil des Programms für die Chöre über eine eigens entwickelte Datenbank (www.chorona.lmr-hh.de) Kontakt zu den Anbietern von Probenräumen her. Im zweiten Teil des Programms können Chöre, die durch einen vergrößerten Probenraum Mehrkosten für Miete und Reinigung zu verkraften haben, einen Zuschuss beantragen. Dieser Zuschuss kann für die Monate Juli bis Dezember 2020 beantragt werden, auch rückwirkend. Er ist auf 300 Euro pro Monat begrenzt, er steht auch Chören offen, die selbst einen neuen Probenraum gefunden haben.
Die Datenbank für die Probenräume befindet sich im Aufbau. Deshalb ruft der Landesmusikrat Hamburg Unternehmen und Institutionen, die über Räume verfügen, zur Mithilfe auf.