Corona-Verordnung: Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäusern, Bibliotheke, Archive und Gedenkstätten bleiben weiter offen

Nach der aktuellen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. November 2020 ist der Betrieb von Bibliotheken, Archiven, Gedenkstätten, Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern nach § 18 Absatz 2 weiterhin möglich. Nach § 4a sind allerdings Veranstaltungen, deren Zweck in der Unterhaltung eines Publikums besteht, untersagt.

Für anwesende Personen gilt in Bibliotheken, Archiven, Gedenkstätten, Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern in geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht nach § 8 mit der Maßgabe, dass die Mund-Nasen-Bedeckungen während des Verweilens auf Sitzplätzen oder sonstigen dauerhaft eingenommenen Plätzen oder während körperlicher Betätigungen abgelegt werden dürfen; während Ansprachen oder Vorträgen dürfen die jeweils handelnden Personen die Mund-Nasen-Bedeckungen ablegen. Zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podien ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten.

weiterlesen ⇥

Auf: www.hamburg.de

Nach oben scrollen