Vor dem Hintergrund des sogenannten Teil-Lockdowns im November haben Bund und Länder das Angebot an finanziellen Hilfen massiv ausgebaut, um die Unternehmen, Selbständigen und Einrichtungen zu unterstützen, die davon besonders betroffen sind.
Wichtige Angebote sind die sogenannte Novemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfe) für Unternehmen, die direkt oder indirekt von den Schließungen betroffen sind, die Phasen II (bis Dezember) und III (ab Januar) der Überbrückungshilfe und, als Bestandteil hiervon, die Neustarthilfe. Der Hamburger Corona Schutzschirm ist damit so breit aufgespannt wie noch nie. Für die neuen Hilfen rechnet der Senat mit einer Inanspruchnahme in Hamburg von über einer halben Milliarde Euro in Hamburg. Von der bisherigen, sehr restriktiv ausgestalteten Überbrückungshilfe waren bislang nur knapp 60 Mio. Euro in Hamburg bewilligt worden.
Wie beim Start der Überbrückungshilfe auch hat der Senat den Schulterschluss mit den Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten gesucht, die für die Beantragung der Hilfen grundsätzlich die ersten Ansprechpartner sind (außer bei Solo-Selbständigen, die bis 5000 Euro eine eigene Antragsmöglichkeit haben). Gemeinsam geben die drei Kammern (Steuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer, Rechtsanwaltskammer) mit dem Senat heute die Zusage an alle Hamburger Hilfesuchenden, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die neuen Förderungen schnellstmöglich zu beantragen und auszuzahlen. Insgesamt gibt es in Hamburg rund 16.000 Berufsträger*innen (4.410 Steuerberater*innen, 1.013 Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen, 11.000 Rechtsanwält*innen) – damit gibt es in Hamburg für die Hilfesuchenden theoretisch gut 16.000 Möglichkeiten, zu ihrem Geld und damit ihrem Recht zu kommen.
Senator Michael Westhagemann: „Klar ist, dass die Corona-Pandemie sehr viele Unternehmen trifft – über alle Branchen hinweg, unabhängig von der Unternehmensgröße. Mit den Hilfsprogrammen wollen Bund und Länder zielgerichtet die Zukunftsfähigkeit und die wirtschaftliche Vielfalt des Standortes Deutschland sichern. Gerade in Hamburg haben wir frühzeitig das Thema Hilfsprogramme sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene auf den Weg gebracht. Auch mit der Novemberhilfe war es uns wichtig, gegenüber dem Bund unsere Forderungen für unsere betroffene Wirtschaft klar zu formulieren.“
Senator Dr. Andreas Dressel: „Auch auf Druck aus Hamburg hat der Bund seine Hilfen noch einmal massiv aufgestockt. Da hier einige Branchen für die ganze Gesellschaft ein Sonderopfer bringen, war das absolut zwingend. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese Hilfen nun bei uns vor Ort schnellstmöglich gangbar zu machen. Unser Dank geht dabei nicht nur an unsere Förderbank IFB sondern insbesondere an die gut aufgestellten Hamburger Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, die trotz des traditionell starken Jahresendgeschäfts wieder mit anpacken, um die Hilfen an den Mann und an die Frau zu bringen. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung wollen wir erreichen, dass die Folgen des aktuellen Teil-Lockdowns bestmöglich abgefedert werden. Dazu gehört auch, schon jetzt den Blick in den Dezember zu richten. Der Bund muss – natürlich unter Berücksichtigung des EU-Beihilfe-Rahmens – prüfen, welche Teile der Novemberhilfe in den Dezember verlängert werden können, sollte der Teil-Lockdown verlängert werden.“
Senator Dr. Carsten Brosda: „Es ist wichtig, dass wir unter den Bedingungen der Corona-Pandemie Perspektiven auch für die besonders betroffene Kultur- und Kreativwirtschaft sichern. Das ist mit den jetzt entwickelten und noch abzustimmenden Hilfen der Fall. Die Novemberhilfe federt aktuelle Härten ab. Die Überbrückungshilfe gibt danach mittelfristig Planungssicherheit und wird hoffentlich auch helfen, den kulturellen Betrieb wieder hochzufahren. Mit der immens wichtigen Neustarthilfe schließt der Bund eine Lücke bei der Unterstützung von Soloselbständigen, zu denen viele Künstlerinnen, Künstler und Kreative zählen. Wir haben uns für dieses Hilfsprogramm, das an unsere Corona Soforthilfe und die Neustartprämie in Hamburg anschließt, auf Bundesebene sehr eingesetzt. In Hamburg werden wir uns weiter darauf konzentrieren, über die Bundeshilfen hinaus mit gezielten Programmen die kulturellen Infrastrukturen und künstlerische Produktion zu sichern.“
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB): „Wir arbeiten engagiert und mit Hochdruck daran, die Novemberhilfe für die Hamburger Wirtschaft umzusetzen. Der Bund hat in Aussicht gestellt, erste Auszahlungen noch zum Ende des Novembers zu ermöglichen und die Prozesse und IT-Infrastruktur hierfür zur Verfügung zu stellen. Wir konzentrieren uns darauf, die Einsatzbereitschaft der für die Bearbeitung notwendigen Ressourcen zu erzeugen, um handlungsfähig zu sein.“
Steuerberater Stefan Blöcker, Präsident Steuerberaterkammer Hamburg: „Wichtig ist jetzt vor allem immer noch, dass den Menschen, den Unternehmern und damit auch den Arbeitnehmern mit Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld und jetzt mit der „Novemberhilfe“ geholfen wird. Das ist eine Verantwortung, der wir Steuerberaterinnen und Steuerberater uns gerne stellen. Was uns aber derzeit große Sorgen macht, ist der Abgabetermin für die Steuererklärungen 2019. Es bleiben gerade mal drei Monate bis Ende Februar, dann müssen alle Steuererklärungen beim Finanzamt auf dem Tisch liegen. Die vielfältigen, durch die Corona Pandemie entstandenen, Sonderarbeiten haben erhebliche Bearbeitungsrückstände entstehen lassen. Mein Appell an das Bundesfinanzministerium: Wir brauchen unbedingt eine angemessene Fristverlängerung bis mindestens in den Frühsommer!“
Udo Bensing, Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer in Hamburg: „Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer begrüßt die umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen, die auch auf Druck aus dem Hamburger Senat weiter aufgestockt worden sind. Wie schon seit dem Start der Überbrückungshilfe wirken Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in ihrer Funktion des prüfenden Dritten im Rahmen der Antragstellungen an zentraler Stelle mit und tragen so dazu bei, dass die Mittelvergabe in ordnungsgemäßen Bahnen verläuft. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und schultern diese Aufgabe zusätzlich in dieser auch unsere eigenen Praxen herausfordernden Pandemie-Situation. Auch im Rahmen der Novemberhilfe und der kommenden Überbrückungshilfe III wird der Berufsstand den Antragstellern mit Rat und Tat zur Seite stehen und sichert auch für kommende Maßnahmen die Zusammenarbeit zu. Die Beantragungsfrist für die Novemberhilfe bis zum 31. Januar 2021 kann hier auch zur Entzerrung von Bearbeitungsspitzen beitragen.“
Dr. Christian Lemke, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg: „Die Hamburger Anwaltschaft unterstützt intensiv auf unterschiedlichsten Ebenen von der Corona-Krise Betroffene in der Durchsetzung ihrer Rechte. Die Möglichkeit, ebenso wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen Anträge auf finanzielle Hilfen zu stellen, ist dabei ein wichtiger Baustein.“