Der Gesetzgeber entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Durch die zusätzlichen Bundesmittel kann auch im nächsten Jahr der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse weiter stabil bei 4,2% gehalten werden.
Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler oder Publizisten für sie freiberuflich tätig sind. Grundlage sind die gezahlten Honorare. Die Künstlersozialabgabe deckt bislang zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten. Die weiteren Kosten werden bislang zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht. Der Bund erhöht jetzt in der Corona-Krise seinen Anteil.
„Das ist eine gute Nachricht für den Kulturbereich. Der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse bleibt 2021 stabil bei 4,2%. Die Politik hat durch ihre Intervention eine drohende Erhöhung des Abgabesatzes zur Küntlersozialkasse abgewandt und damit den unter der Corona-Pandemie notleidenden abgabepflichtigen Unternehmen unter die Arme gegriffen.“
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates