Wie werden Kulturunternehmen bei Hygienemaßnahmen unterstützt? Der Deutsche Kulturrat hat Kulturverbände zu ihren NEUSTART-Programmen befragt, geantwortet haben u.a. vom Bundesverband Soziokultur Jennifer Tharr, Leitung des Projektes NEUSTART, und Thomas Gaens, Leitung des das Projekt NEUSTART KULTUR mit den Förderbereichen Programm und Zentren.
Der Neustart für die Kultur begann schon im Frühjahr. Bereits im Mai wurde innerhalb kürzester Zeit das Sofortprogramm NEUSTART für coronabedingte Investitionen von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgesetzt und durch den Bundesverband Soziokultur in die Fläche getragen. NEUSTART „Sofort“ richtete sich an gemeinnützige oder überwiegend öffentlich geförderte Museen, Ausstellungshallen, Gedenkstätten, Veranstaltungsorte für Konzert-, Tanz- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. Das ursprünglich 10 Millionen schwere Programm war innerhalb weniger Tage überzeichnet. Die BKM reagierte schnell und stockte auf 30 Millionen auf. Alle förderfähigen Anträge konnten somit in eine finanzielle Unterstützung zwischen 10.000 und 50.000 Euro überführt werden, um die Kultureinrichtungen deutschlandweit den gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung anzupassen Der Pilot zu NEUSTART KULTUR leistete wertvolle Vorarbeit durch die Klärung von Detailfragen und bestätigte vor allem, wie dringlich investive Maßnahmen für die Aufrechterhaltung kultureller Angebote in Pandemiezeiten sind. Binnen weniger Monate wurden 1.226 Anträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 27,5 Millionen Euro bewilligt. Mit Spannung werden die Auswertung und Dokumentation der Maßnahmen erwartet, durch die vor allem kleinere und mittelgroße Kultureinrichtungen bei der Wiedereröffnung und Vorbereitung auf die zweite Welle unterstützt wurden.
Ende Oktober, inmitten dieser zweiten Welle, endete das Antragsverfahren der beiden Fördermaßnahmen des Bundesverbandes Soziokultur im anschließenden Programm NEUSTART KULTUR der BKM. Diejenigen Einrichtungen, deren kulturelle und soziokulturelle Programmarbeit in der Maßnahme „Programm“ gefördert werden soll, sehen sich nun einem weiteren Lockdown und ungewissen Perspektiven gegenüber. Es ist vielerorts unklar, ob die Maßnahmen, die aus den 548 eingegangenen Anträgen bewilligt werden können, in der ursprünglich beabsichtigten Form und im geplanten Zeitrahmen auch durchgeführt werden können. Hier wird maximale Flexibilität bei der Änderung von Anträgen und Vorhaben nötig sein, um die im Antragsvolumen voll ausgeschöpfte Fördersumme von 15 Millionen Euro ihrem Förderzweck zuzuführen – eine zusätzliche Erhöhung des Arbeitsaufwands und des Schwierigkeitslevels in dieser ohnehin schon hochkomplexen Aufgabe.
Auf die Zeit nach dem Lockdown bereiten sich momentan die Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturellen Zentren vor, die im Bereich „Zentren“ Förderung für pandemiebedingte Investitionen erhalten. 649 Anträge wurden dort gestellt. Die zur Verfügung stehenden 25 Millionen Euro Fördermittel der BKM sind in den Einrichtungen schwerpunktmäßig für den Einbau, die Aufrüstung oder die Anschaffung von Klima- und Belüftungssystemen, für Maßnahmen zur Ertüchtigung und Erweiterung der vorhandenen Nutzflächen, für Ausstattung für Open-Air-Veranstaltungen, für die Modernisierung von Sanitäranlagen und den Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen die Wiedereröffnung der Einrichtungen ermöglichen und ihre Attraktivität beim Weiterbetrieb unter Pandemiebedingungen stärken, damit wir alle auch weiterhin an ihrer wichtigen Arbeit teilhaben können.