Vereinsrechtliche Sonderregelungen erleichtern die Arbeit von Stiftungen und Non-Profits-Organisationen – so bleiben sie auch während der Corona-Krise handlungsfähig.
Das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG), das im März 2020 eingeführt wurde, beinhaltet vereinsrechtliche Erleichterungsregelungen. Zunächst bis Ende 2020 befristet, wurden die Regelungen jetzt bis Jahresende 2021 verlängert.
Die Regelungen umfassen drei Punkte:
- Verlängerung der Amtszeit der Vorstandsmitglieder
- Durchführung von Online-Mitgliederversammlungen ohne Satzungserlaubnis
- Vereinfachung der schriftlichen Beschlussfassung