Bis zum 18. April wird es keine Lockerungen für den Kulturbereich geben, das haben die Kanzlerin und die Ministerpräsident*innen heute Nacht beschlossen. Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundesregierung nun zum Handeln auf.
Besonders ärgerlich für den Kulturrat ist, dass in dem in der Nacht verabschiedeten Papier der Kulturbereich noch nicht einmal genannt wird, obwohl das Infektionsschutzgesetz eine eindeutige Begründungspflicht für Schließungen im Kulturbereich vorsieht. Mit den Kirchen, so steht es in dem Papier, soll über die Schließungen über die Osterfeiertage selbstverständlich und richtigerweise gesprochen werden. Mit der Kultur offensichtlich nicht.
Aufgeben solle der Kulturbereich trotzdem nicht. Wenn bei sinkenden Inzidenzzahlen Kulturveranstaltungen hoffentlich bald wieder möglich sein werden, müssen Lösungen gefunden werden, wie ein wirtschaftlicher Betrieb unter den notwendigen strengen Hygienebedingungen möglich ist. Der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates hat deshalb gestern eine Resolution „Sonderfonds für Kulturveranstaltungen endlich auf den Weg bringen“ beschlossen. Damit dieser für Kulturveranstaltungen wirken kann, müsse er jetzt auf den Weg gebracht werden:
„Die Türen bleiben bei den meisten Kultureinrichtungen weiter geschlossen. Diese Entscheidung wiegt schwer, besonders weil Bund und Länder die im Infektionsschutzgesetz verlangte Begründung, warum der Kulturbereich, der durch den Kunstfreiheits-Artikel im Grundgesetz (Art. 5,3) besonders geschützt ist, geschlossen bleibt, wieder einmal schuldig geblieben sind. Wir planen trotzdem weiter und fordern, dass der bereits von der Bundesregierung vor Monaten versprochene Sonderfonds für den Start von Kulturveranstaltungen unter den notwendigen Hygienebedingungen jetzt endlich startet, damit die zeitintensiven Vorbereitungen endlich beginnen können.“
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Auf: www.kulturrat.de