Fast durchgängig erreichen Frauen ein geringeres Einkommen aus der selbständigen künstlerischen Tätigkeit im Kulturbereich als Männer. Das haben Gabriele Schulz und Olaf Zimmermann in der Untersuchung „Frauen und Männer im Kulturmarkt: Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage“ des Deutschen Kulturrates im Juni 2020 noch einmal bestätigt.
Das trifft zu, wenn die Einkommen der KSK-Versicherten in den Berufsgruppen verglichen werden, wenn sie in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen in Beziehung gesetzt werden, wenn die Länder als Vergleichsmaßstab herangezogen werden oder auch die verschiedenen Alterskohorten. Das heißt nichts anderes, es trifft eigentlich immer zu.
Fast durchgängig erzielen die männlichen Versicherten ein höheres Einkommen als die weiblichen. Einige wenige Ausnahmen bestätigen die Regel. Im Vergleich zur Studie „Frauen in Kultur und Medien“ aus dem Jahr 2016 hat sich also am Gender Pay Gap (geschlechtsspezifisches Lohngefälle) leider nichts grundsätzlich geändert.
- Der Gender Pay Gap liegt im Durchschnitt über 20 Prozent, ist also oft höher als bei den Angestellten.
- Der Gender Pay Gap in Hamburg ist am größten über 30 Prozent und in Thüringen am geringsten um die 10 Prozent.
- Je höher das Einkommen, desto höher der Gender Pay Gap trifft auf Bundesländer und auf Tätigkeitsbereiche zu.
Von Gleichstellung oder von Geschlechtergerechtigkeit kann in Bezug auf die Einkommen selbständiger Künstlerinnen und Künstler also nicht die Rede sein. Das Einkommen hängt auch mit der Präsenz im Markt zusammen. Wenn Werke von Frauen weniger besprochen werden also die von Männern, sind sie weniger präsent, werden weniger gekauft, wodurch weniger Einkommen generiert wird. Wenn weniger Werke von Frauen aufgeführt oder gezeigt werden, entsteht der gleiche Effekt.
Auch bei der Mehrzahl der Berufe in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im Kultur- und Medienbereich wurde in der Studie „Frauen und Männer im Kulturmarkt: Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage“ ein sehr deutlicher Gender Pay Gap festgestellt und das unabhängig davon, ob es sich um Berufe handelt, in denen mehrheitlich Frauen oder mehrheitlich Männer tätig sind. Das Entgeltgleichheitsgesetz entfaltet im Kultur- und Medienbereich kaum Wirkung, da die Betriebe vielfach zu klein sind. Es besteht dringender Handlungsbedarf bei Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft dem Gender Pay Gap entgehen zu wirken.
Hier einige Beispiele zum Gender Pay Gap:
- niedrige Werte unter 10 Prozent: Buchhandel (8 Prozent), Bibliotheken (6 Prozent), Kamera- und Tontechnik (6 Prozent), Schauspiel-, Tanz- und Bewegungskunst (6 Prozent),
- um die 10 Prozent: Bühnen- und Kostümbild; Musik- Gesangstätigkeit; Museumstechnik, -management
um die 15 bis 20 Prozent: Kunsthandwerk; Technische Mediengestaltung, - über 20 Prozent: Verlags- und Medienwirtschaft 25 Prozent, Redaktion [Experten] über 25 Prozent; Öffentlichkeitsarbeit 22 Prozent, Theater-, Film- und Fernsehproduktion um die 25 Prozent,
- über 30 Prozent: Produktdesign.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte zum Internationalen Frauentag: „Unbestreitbar ist, noch immer werden Frauen im Kulturarbeitsmarkt strukturell benachteiligt. Deshalb muss sich jetzt etwas ändern. Geschlechtergerechtigkeit im Kultur- und Medienbereich kann erreicht werden, wenn jetzt Bundesregierung, Bundestag, Kulturverbände, Kulturwirtschaft und Kulturpublikum an einem Strang ziehen. Deshalb haben wir einen umfangreichen Forderungskatalog vorgelegt, damit allen klar ist, was getan werden muss.“