Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will, dass Kulturschaffende, die mehr als geringfügige Einnahmen aus anderen selbstständigen Tätigkeiten erzielen, in der Künstlersozialkasse bleiben können. Eine Ausnahmeregelung soll die Verdienstgrenze von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anheben.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat Arbeitsminister Hubertus Heil, MdB um Hilfe gebeten. Die Corona-Pandemie hat viele Künstlerinnen und Künstler ihrer ökonomischen Grundlage beraubt. Auftritte, Veranstaltungen, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Lehre und anderes mehr sind bereits seit einem Jahr nicht möglich. Viele Versicherte in der Künstlersozialkasse haben zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Diese andere selbständige Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt. Deshalb will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit einer Ausnahmeregelung die Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten bis zum Jahresende 2022 von 450 Euro auf 1.300 Euro im Monat anheben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben. Zugleich will Heil den Abgabesatz zur KSK auch 2022 stabil bei 4,2 Prozent halten.
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