Viele Versicherte in der Künstlersozialkasse haben zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Diese andere selbständige Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt.
Der Deutsche Kulturrat fordert daher das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Gesundheit dazu auf, für die Zeit der Corona-Pandemie befristet eine schnelle und praktikable Lösung zur Bestandsgarantie für KSK-Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung zu finden:
Kein gesellschaftlicher Bereich in Deutschland ist länger von den Lockdown-Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus betroffen wie der Kulturbereich. Die Not ist für viele Künstlerinnern und Künstler extrem groß. Viele Künstlerinnen und Künstler geben aber nicht auf, sondern nehmen ihr ökonomisches Schicksal selbst in die Hand, sie warten nicht auf öffentliche Unterstützung, sondern arbeiten freiberuflich außerhalb ihrer künstlerischen Tätigkeit. Doch statt dass sie für ihre Eigeninitiative gelobt werden, verlieren sie unter Umständen ihre Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse. Das darf nicht sein. Deshalb fordern wir Sozialminister Hubertus Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn auf, hier umgehend tätig zu werden, damit Eigeninitiative der Künstlerinnen und Künstler nicht auch noch bestraft wird.
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
Auf: www.kulturrat.de