Der Hamburger Senat hat weitere Öffnungen beschlossen, da das Infektionsgeschehen stabil unter dem Inzidenzwert von 100 und die Infektionsdynamik weiterhin rückläufig ist. Dies ermöglicht eine schrittweise Rücknahme von Corona-Beschränkungen. Sie treten am 22. Mai in Kraft. Darunter sind auch einige Öffnungen für den Kulturbereich.
Am 22. Mai treten u.a. folgende Maßnahmen, die den Kulturbereich betreffen können, in Kraft:
- Veranstaltungen unter freiem Himmel, die der Unterhaltung des Publikums gelten, sind mit bis zu 250 Personen zulässig verbunden mit Hygienevorgaben, Terminbuchung, Testpflicht, (digitaler) Kontaktnachverfolgung, Personenzahlbegrenzung sowie festen Sitz- oder Stehplätzen. Dies betrifft nicht den Bereich der privaten Feiern.
- Außerschulische Bildungseinrichtungen werden geöffnet, verbunden mit der Testpflicht und unter Wahrung von Hygienevorschriften (Abstände, „halbe“ Gruppen). Für Kinder und Jugendliche ist beispielsweise die Öffnung von Musikschulen und vergleichbaren Gruppen wieder möglich.
- Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und soziale Angebote (auch Seniorentreffs) können unter Wahrung von Hygienevorschriften (Abstände, Gruppengröße) wieder in Anspruch genommen werden.
- Die Außengastronomie wird geöffnet mit der Voraussetzung, dass jeweils höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, verbunden mit (digitaler) Kontaktnachverfolgung. Ein Schnelltest ist nicht erforderlich.
- Kontaktfreier Sport in Gruppen ist wieder mit bis zu 10 Erwachsenen im Freien auch auf Sportanlagen möglich.
- Bei Einlass in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser entfällt die Testpflicht, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
- Die Öffnung von Theatern, Konzerten und vergleichbaren Veranstaltungen soll ab dem 28. Mai unter den vorgesehen Veranstaltungsbedingungen (Abstand, Testpflicht, (digitale) Kontaktnachverfolgung und Maskenpflicht (auch am Platz)) ermöglicht werden.
Auf: www.hamburg.de