Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende Januar angekündigt, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung.
Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen Kulturveranstalter finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucher*innen als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können.
Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen.
Das Volumen des Sonderfonds soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen. Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, muss er jetzt sofort auf den Weg gebracht werden. Die Vorbereitungen sind nach unserem Kenntnisstand so gut wie abgeschlossen.
Der Deutsche Kulturrat fordert daher:
- dass der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen jetzt unmittelbar eingerichtet wird,
- dass sich der Sonderfonds hauptsächlich an privatwirtschaftliche Kulturunternehmen richtet,
- dass alle künstlerischen Sparten und Bereiche antragsberechtigt sind,
- dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird.
Auf: www.kulturrat.de