Mit „Profil: Soziokultur“ legt der Fonds Soziokultur ein neues Förderprogramm im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) von bis zu 20 Millionen Euro auf. Ziel ist es, freie Träger der Soziokultur, Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit bei Entwicklungsprozessen zu unterstützen, die ihrer Stabilisierung und Verankerung dienen. Von Anfang August bis Ende September 2021 kann eine Förderung für das Jahr 2022 beantragt werden.
Die Pandemie hat bei allen Kulturakteur*innen viele Fragen zu Angebot, Programm, Personal, Kooperationspartner*innen, Plattformen, Zielgruppen und der Finanzierung aufgeworfen. Viele befinden sich – gewollt oder ungewollt – in einer Transformation. Es gab bisher kaum Zeit, diese Entwicklung bewusster und mit Blick auf mehr Stabilität zu gestalten. Das neue Förderprogramm greift diese strukturellen, aber auch gesellschaftlichen Herausforderungen auf.
Prozesse statt Projekte
Im Mittelpunkt der Förderung von „Profil: Soziokultur“ stehen freie gemeinnützige Träger und Einrichtungen der partizipativen Kulturarbeit, ihre Profilschärfung und Verankerung. Entwicklungsprozesse auf Organisations-, Programm-, Personal-, Kommunikations- oder Finanzierungsebene sowie die nachhaltige Vernetzung mit Kooperationspartnern und der öffentlichen Verwaltung können selbstgestellte Themen sein. Welche Fragen bezüglich gesellschaftlicher Relevanz, notwendiger Organisationsentwicklung, Finanzierung und Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Partnern aus der öffentlichen Verwaltung und anderen Feldern sind zukünftig wichtig? Diesen Fragen können beantragte Vorhaben im Rahmen von „Profil: Soziokultur“ in einem 11-monatigen Prozess nachgehen. Freie und/oder feste Mitarbeiter*innen sollen dabei als Expert*innen in eigener Sache eingebunden werden.
Ziel dieses Prozesses ist es, mit den Erfahrungen aus der Pandemie und mit Blick auf unsichere Zeiten, das Potenzial gesellschaftlich relevanter Kulturarbeit für die je eigene Arbeit zu schärfen, organisatorisch zu entwickeln und strategisch zu verankern. Der Fonds Soziokultur legt erneut ein unterstützendes Begleitprogramm für geförderte Träger dazu auf.
Antragstellung allein oder im Verbund
Vom 1. August bis zum 30. September 2021 können für Aktivitäten, die zwischen Februar und Dezember 2022 laufen, Anträge gestellt werden. Beantragt werden können bis zu 30.000 Euro/maximal 80% der Gesamtsumme, bei Verbundvorhaben von drei Partnern bis zu 50.000 Euro/max. 80%. Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige juristische Träger mit mindestens zweijähriger Existenz und aus den Feldern der Kulturarbeit, der Soziokultur, der Kulturellen Bildung sowie der Medienkulturarbeit aus Deutschland; antragsberechtigt sind auch Kooperationsverbünde aus bis zu drei Trägern, bei denen der Hauptantragstellende gemeinnütziger juristischer Träger (mind. 2 Jahre Existenz) ist, die Partner*innen können jüngere Träger oder freie Initiativen sein. Weitere Informationen zum Programm, zur Antragsstellung und -berechtigung finden sich auf der Webseite des Fonds Soziokultur.
Online-Infoveranstaltungen für Antragstellung
Der Fonds Soziokultur wird ab Ende August regelmäßige Online-Infoveranstaltungen zur Beratung und Antragstellung anbieten. Die ersten Termine finden am 24. und 31. August 2021 von 16 bis 17 Uhr statt.
Auf: www.fonds-soziokultur.de/foerderung