In Hamburg ist das 3G-Modell seit Samstag, 28. August 2021 um eine 2G-Option erweitert worden. Die 2G-Option ermöglicht es Gastronom*innen, Veranstalter*innen und Gästen, unter weniger strengen Bedingungen zusammenzukommen.
Beim 3G-Modell wird der Zutritt zu einer Veranstaltung, einem Restaurant oder einer kulturellen Einrichtung nur Menschen ermöglicht, die geimpft, genesen oder getestet sind. Für dieses 3G-Modell bestehen erforderliche Beschränkungen wie zum Beispiel Abstandsregeln, Maskenpflicht, Sperrstunde, Quadratmeter- oder Personenzahlbeschränkungen.
Um einen Teil dieser Beschränkungen aufheben zu können, müssen hohe Schutzstandards eingehalten werden. Diese sind gewährleistet, wenn ausschließlich vollständig geimpfte und genesene Personen anwesend sind. Deshalb hat der Senat zusätzlich eine 2G-Option beschlossen, nach der der Zutritt nur geimpften und genesenen Personen möglich sein wird.
Die 2G-Option ermöglicht es Gastronom*innen, Veranstalter*innen und Gästen unter weniger strengen Bedingungen zusammenzukommen. Abstandsregeln entfallen, Tische und Räumlichkeiten können voll ausgelastet werden und es gilt keine Sperrstunde mehr. Dies ist möglich, weil das Ansteckungsrisiko deutlich niedriger ist, wenn nur Geimpfte und Genesene daran teilnehmen. Menschen, die nicht geimpft sind, haben ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko und auch Personen, die einen negativen Coronaschnelltest gemacht haben, können eine Übertragung des Virus nicht ausschließen.
Die 2G-Option für kulturelle Einrichtungen
Für Theater, Opern, Konzerthäuser, Konzertsäle, Musiktheater, Kinos, Planetarien und Literaturhäuser, Museen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten und Tierparks gelten im 2G-Modell u.a. folgende Regeln:
- Verzicht auf das Abstandsgebot
- freie Anordnung der Sitzplätze ohne Kapazitätsbegrenzung
- Aufhebung der Testpflicht in geschlossenen Räumen
- Tanzen ist in Innenräumen mit medizinischer Maske möglich
- Außerdem die gleichen Regeln wie für Restaurants, wenn es auch gastronomische Angebote gibt, u.a.:
- Es darf im Stehen verzehrt werden.
- Tische und Stühle können beliebig platziert werden.
- Die Sperrstunde entfällt
- Maskenpflicht in Innenräumen, aber nicht am Sitz- oder Stehplatz
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