Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 125.000 Euro erhalten.
Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip. Maßgeblich ist der Eingang eines vollständigen Antrags. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Dezember 2021.