Am Donnerstag Abend haben nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag am Morgen Bund und Länder Beschlüsse gefasst, die unmittelbar den Kulturbereich berühren. Der Kulturrat fast die Beschlüsse in seinem kulturpolitischen Wochenreport zusammen.
Ab bestimmten Grenzwerten gilt in den Bundesländern flächendeckend 2G oder gar 2G Plus. 2G erlaubt den Zugang unter anderem zu Kulturveranstaltungen ausschließlich für Geimpfte und Genesene, 2G Plus verpflichtet Geimpfte und Genesene zudem zu einem aktuellen Schnelltest. Ausschlaggebend wird dafür künftig die Hospitalisierungsrate sein. Der Wert gibt auf 100.000 Menschen gerechnet an, wie viele Corona-Infizierte in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus eingewiesen werden mussten.
Liegt die Hospitalisierungsrate über 3 und unter 6, gilt in dem Bundesland 2G (Stand 18.11.2021: Sachsen 4,14; Baden-Württemberg 5,68; Mecklenburg-Vorpommern 5,96; Hessen 4,80; Nordrhein-Westfalen 4,08; Brandenburg 3,52; Rheinland-Pfalz 3,34; Berlin 3,00; Bremen 4,41). Klettert sie über den Wert 6 folgt 2G Plus (Stand 18.11.2021: Bayern 8,65). Ausnahmen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind möglich.
Eine Länderöffnungsklausel gibt den einzelnen Bundesländern zudem die Möglichkeit einen Lockdown zu beschließen. Sollte die Hospitalisierungsrate über 9 steigen, dürfen die Landtage von „den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen“ (Stand 18.11.2021: Thüringen 18,54; Sachsen-Anhalt 11,97). Es sind dann auch Ausgangssperren für Ungeimpfte und Schulschließungen möglich.
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: „Die von Bund und Ländern geschlossene Maßnahmen treffen den Kulturbereich wieder hart. Hätte man rechtzeitig gegengesteuert, hätte man eine Impfpflicht beschlossen, hätte sich das alles vermeiden lassen. Jetzt werden viele Menschen leiden und sterben.“
Auf: www.kulturrat.de