Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 17. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Der stabile Abgabesatz wird durch zusätzliche Bundesmittel ermöglicht. Mit dem sogenannten Entlastungszuschuss des Bundes wird einer Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und den negativen wirtschaftlichen Folgen für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen.