Mit der vierten Welle verkündet die Künstlersozialkasse eine Verlängerung der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen.
Bis zum 31. Dezember 2022 dürfen Versicherte somit weiterhin 1.300 Euro statt 450 Euro in nicht-künstlerischen Tätigkeitsfeldern dazuverdienen, ohne ihren Versicherungsschutz zu gefährden. Zudem bleibt ein Unterschreiten des Jahresmindesteinkommens von 3.900 Euro auch 2022 unberücksichtigt