Pandemiebedingte Sonderregelung für KSK bis zum 31.12.2022 verlängert

Mit der vierten Welle verkündet die Künstlersozialkasse eine Verlängerung der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen.

Bis zum 31. Dezember 2022 dürfen Versicherte somit weiterhin 1.300 Euro statt 450 Euro in nicht-künstlerischen Tätigkeitsfeldern dazuverdienen, ohne ihren Versicherungsschutz zu gefährden. Zudem bleibt ein Unterschreiten des Jahresmindesteinkommens von 3.900 Euro auch 2022 unberücksichtigt

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Auf: www.kuenstlersozialkasse.de

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