Antwort auf Kleine Anfrage zu Rückforderungen von Corona Soforthilfe veröffentlicht

Auf die Kleine Anfrage zu „Corona Soforthilfe – Rückmeldeverfahren und drohende Rückforderungen. Belastung besonders für Solo-Selbständige?“ der LINKEN wurde letzte Woche die Antwort des Senates veröffentlicht.

Seit dem 15. Juli 2021 sind alle 54.000 Empfänger*innen der Hamburger Corona-Soforthilfe (HCS) aufgefordert, ihren tatsächlich im Förderzeitraum entstandenen Liquiditätsengpass zu ermitteln und mit dem damals angegebenen Prognose- bzw. Schätzwert zu vergleichen. Jetzt drohen ggf. Rückforderungen.

Von Beginn der Corona-Hilfszahlungen an, haben Vertreter*innen Solo-Selbstständiger, Initiativen und Verbände sowie Gewerkschaften darauf hingewiesen, wie wenig die Hilfen auf die Lage der Solo-Selbstständigen ausgerichtet waren. Einer der Knackpunkte betraf dabei die Vorgabe, dass die Hilfen nur auf die betrieblichen Fixkosten angerechnet werden durften. Ausgefallene Einkommen sollten nicht ausgeglichen werden. So war es Solo-Selbständigen demnach nicht gestattet die Soforthilfe für Lebenshaltungskosten wie bspw. Essen, KiTa-Gebühren oder Miete auszugeben.

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