Das Kabinett hast eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen beschlossen.
Mit der vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpft haben, soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.
Auf: www.bmas.de