Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Erhöhung der Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5,0 % ab 2023 angekündigt.
Über die Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstler*innen sowie Publizist*innen als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Selbständigen tragen wie Arbeitnehmer*innen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.
Auf: www.bmas.de