Angesichts der kritischen Energiepreisentwicklungen wurden staatliche Entlastungsmaßnahmen für Verbraucher*innen auf den Weg gebracht. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe, das am 19. November 2022 in Kraft getreten ist. Das Vereins- und Stiftungszentrum hat dazu nützliche Informationen aufbereitet.
Von der Soforthilfe sollen Haushalte profitieren, die Gas oder Fernwärme nutzen. Ihnen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen. Unabhängig vom Jahresverbrauch sind unter anderem auch gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten, andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Leistungserbringende der Eingliederungshilfe zur Inanspruchnahme der Dezember-Soforthilfe berechtigt.