Grundsteuerreform – Handlungsbedarf auch für Vereine

Bis spätestens 31. Januar 2023 müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die Gebäude oder Grundstücke besitzen, ihre Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben. Der Rechtstipp der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt erklärt, wie man die Erklärung zur Grundsteuer am besten angeht und welche Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen müssen.

Mit der Grundsteuer besteuern Städte und Gemeinden den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 erklärte die bisherige Art der Bemessung für verfassungswidrig. Der Wert aller Grundstücke in Deutschland wird deshalb neu ermittelt und Eigentümer*innen müssen eine Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben.

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Auf: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de

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