Virtuelle Mitgliederversammlungen sind in den vergangenen Jahren flächendeckend in den Fokus gerückt, allerdings stellte das Vereinsrecht konkrete formelle Anforderungen an das Zustandekommen von Beschlüssen. Am 9. Februar 2023 hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf über die „Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ beschlossen.
Sofern die Satzung keine virtuellen Mitgliederversammlungen ermöglichte, musste die Zusammenkunft bzw. die Beschlussfassung grundsätzlich in Präsenzform erfolgen. Da eine entsprechende Klausel in den Satzungen vieler Vereine fehlte, war eine Ad-hoc-Verlagerung von Präsenzversammlungen in den digitalen Raum rein rechtlich nicht ohne weiteres möglich.