Gemeinnützige Organisationen haben verschiedene Möglichkeiten, ehrenamtlich geleistete Arbeit anzuerkennen. Neben dem Auslagenersatz können für bestimmte Tätigkeiten unter gewissen Voraussetzungen auch Pauschalen, wie die Ehrenamtspauschale oder die Übungsleiterpauschale bezahlt werden.
So gibt es beispielsweise die Übungsleiterpauschale für Trainer*innen, Dozierende oder Kunstschaffende, während die Ehrenamtspauschale auch für ehrenamtlich tätige Vorstände unter bestimmten Voraussetzungen in Frage kommen.
Welche Pauschalen es wofür gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das alles mit der Satzung zusammenhängt, erfahren Interessiert in diesem Online-Seminar der Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.