Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen.
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Anträge können Beispielsweise für die Bereiche Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien eingereicht werden. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Der Einsendeschluss für die 44. Jurysitzung ist der 31. Juli 2023.