Mit dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Auch gemeinnützige Organisationen aus der Kultur können Anträge stellen.
Anträge in der Kommunalrichtlinie können für strategische und investive Förderschwerpunkte von unterschiedlichen kommunalen Akteur*innen gestellt werden.
Folgende Organisationen können einen Förderantrag stellen:
- Kommunen
- kommunale Zusammenschlüsse
- Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
- im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- zudem spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
Auf: www.klimaschutz.de