Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, positioniert sich mit einer Stellungnahme zu urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit generativer künstlicher Intelligenz (KI).
Für die Entwicklung von KI wird eine enorm große Menge von geschützten Werken zu „Trainingszwecken“ herangezogen. Urheberrechtlich ist hierfür regelmäßig eine Vervielfältigung der Werke erforderlich. Das Vervielfältigungsrecht liegt grundsätzlich bei den Urhebern und Leistungsschutzberechtigen (bspw. Film-, Tonträgerproduzenten oder Sendeunternehmen). Eine Nutzung setzt deshalb im Grundsatz eine Zustimmung der Rechtsinhaber voraus. In der Regel wird aber eine individuelle Zustimmung von den Entwicklern von KI nicht eingeholt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Nutzung gesetzlich erlaubt ist.
Auf: www.kulturrat.de