Seit 1993 verleiht die Freie und Hansestadt Hamburg den Senator-Neumann-Preis. In 2023 ist es wieder soweit: Bewerben können sich alle natürlichen und juristischen Personen, die maßgeblich an Leistungen und Arbeiten in Hamburg beteiligt sind, die in hervorragender Weise und mit innovativer Wirkung die Interessen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, sich erfolgreich für Inklusion, Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Menschen einsetzen und dadurch zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen.
Jung und Inklusiv? Für den Nachwuchspreis können sich Personen bewerben, die in Hamburg wohnen oder eine Hamburger Ausbildungsstätte im schulischen, betrieblichen oder universitären Bereich besuchen. Das Preisgeld beträgt 20.000 Euro. Davon entfallen 15.000 Euro auf den Hauptpreis und 5.000 Euro auf maximal zwei zu verteilende Nachwuchspreise.
Die weiteren Wettbewerbsbedingungen sowie damit zusammenhängende Fragen entnehmen Sie den PDF. Bewerbungsunterlagen können bis zum 12. Juli 2023 postalisch oder digital eingereicht werden an:
Ulrike Kloiber
Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Freie und Hansestadt Hamburg
Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg