Gut zu wissen: Protokollführung in der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Gremium des Vereins. Alle wesentlichen Entscheidungen werden hier getroffen. Aufgrund des oft richtungsweisenden Charakters der Beschlüsse ist es sinnvoll, die Ereignisse der Mitgliederversammlung zu protokollieren.

Schon allein aus Transparenz- bzw. Nachweisgründen ist dies geboten. Eine entsprechende Notwendigkeit ergibt sich darüber hinaus aber auch aus dem Vereinsrecht bzw. der Vereinspraxis. So müssen Vereine, die in das Vereinsregister eingetragen werden sollen, in der Satzung regeln, wie die „Beurkundung der Beschlüsse“ vonstattenzugehen hat. Auch bei der Anmeldung von Eintragungen in das Vereinsregister spielen Protokolle oft eine wichtige Rolle.

Vereinspraktiker Stefan Wagner gibt für das Vereins- und Stiftungszentrum einige wichtige Tipps in Sachen Protokollführung.

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