Die Kultur- und Tourismustaxe (KTT), die Übernachtungsgäste in Hamburg bezahlen, soll ab dem übernächsten Jahr moderat angehoben werden. Das hat der Senat in dieser Woche beschlossen. Die Bürgerschaft muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
Die KTT wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt und seitdem nicht erhöht. Mit den Mitteln, die auf diese Weise eingenommen werden, werden Projekte von besonderer Strahlkraft in Kultur, Tourismus und Sport sowie Investitionen in die kulturelle und touristische Infrastruktur ermöglicht, die aus den knappen Haushaltsmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg sonst nicht finanzierbar wären.
Dadurch trägt das Tourismusaufkommen dazu bei, die Attraktivität der Stadt nachhaltig zu sichern und Kultur- und Freizeitangebote auch für die Hamburgerinnen und Hamburger zu ermöglichen. Die Mittel wurden durch Zuschüsse aus dem Landeshaushalt auch weiterhin in gleicher Höhe für die Projekte in der Stadt bereitgestellt, als die KTT-Einnahmen während der Corona-Pandemie eingebrochen waren. Mittlerweile haben sich die Besucherzahlen in kürzester Zeit erholt und Hamburg erfreut sich eines erheblichen Zulaufs und fortgesetzt außerordentlich hoher touristischer Attraktivität. Die Gästezahlen befinden sich wieder auf bzw. über dem Niveau vor der Corona-Pandemie.
Zum 1. Januar 2025 sollen mit Blick auf die steigende Kostenentwicklung die Steuerpauschalsätze der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe erstmals innerhalb von über zehn Jahren angehoben werden. Die durch den Senat vorgesehene Anpassung soll moderat ausfallen. Bezogen auf die heutigen Steuerpauschalsätze sollen sie um 20 Prozent angehoben werden, sodass beispielsweise bei einem Übernachtungspreis zwischen 50 und 100 Euro künftig 2,40 Euro (bislang 2 Euro) und bei einem Übernachtungspreis zwischen 100 und 150 Euro künftig 3,60 Euro (bislang 3 Euro) erhoben werden. Auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2023 sind Mehreinnahmen ab dem Haushaltsjahr 2025 von etwa 3,6 Mio. Euro jährlich zu erwarten.
Quelle: Behörde für Kultur und Medien