Das neue Zuwendungsempfängerregister: Für alle, die Spendenbescheinigungen ausstellen

Die bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossene Einführung des Zuwendungsempfängerregisters steht in den Startlöchern. Am 1. Januar 2024 soll das Register online gehen. Alle gemeinnützigen Organisationen, wie Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs, die nach dem Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind, sollen dort aufgeführt werden.

Das beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführte Register erfasst gemäß § 60b Abs. 2 AO n.F. alle steuerbegünstigten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit folgenden Daten:

  • Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Name
  • Anschrift
  • Steuerbegünstigte Zwecke
  • Zuständiges Finanzamt
  • Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheides oder Feststellungsbescheides nach § 60 a
  • Bankverbindung

Das Register wird öffentlich einsehbar sein. Spender*innen sowie institutionelle Förderer erhalten dadurch einen Überblick über alle steuerbegünstigten Körperschaften, die sie unterstützen möchten und für die die deutsche Finanzverwaltung den Spendenabzug anerkennt.

Das Zuwendungsempfängerregister ist die Grundlage für ein digitales Spendenverfahren, wodurch das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen durch Online-Meldungen an das BZSt ersetzt werden soll.

Die Daten der steuerbegünstigten Körperschaften werden dem BZSt von den zuständigen Finanzämtern gemeldet. Ein Tätigwerden der Organisationen ist somit nicht erforderlich.

Es ist jedoch dringend zu empfehlen, die hinterlegten Daten unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Aktualität zu prüfen, und sich bei Fehlern an das zuständige Finanzamt zu wenden, um eine Korrektur zu erwirken. Außerdem können im Register weitere Kontoverbindungen eingetragen werden. Hierfür sollen bereits ab dem 18. Dezember 2023 die entsprechenden Formulare veröffentlicht werden.

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Auf: www.hausdesstiftens.de

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