Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat Kulturverbänden und Gewerkschaften sowie Kulturfördereinrichtungen ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt.
Demnach soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfänger*innen von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Voraussetzung soll sein, dass eine Mindestförderung des Bundes von 50% vorliegt.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth sagte: „Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig. Das belegt nicht zuletzt die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates. Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern.“
In Studie „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit. Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“ des Deutschen Kulturrates werden Daten zur Zahl der Erwerbstätigen im Arbeitsmarkt Kultur, dem Frauenanteil, dem Einkommen und dem Gender-Pay-Gap zusammengestellt und bewertet. Der Datenreport geht sowohl auf Soloselbstständige als auch auf abhängig Beschäftigte im Kulturbereich ein.
Auf: www.kulturrat.de