Die Kulturministerkonferenz der Länder, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die kommunalen Spitzenverbände verständigten sich auf eine gemeinsame Erklärung, um Antisemitismus und Rassismus im öffentlich geförderten Kulturbetrieb in der Zukunft zu verhindern.
Länder, Bund und Kommunen wollen, gemeinsam Regelungen und Mechanismen gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb entwickeln, ohne dabei die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit zu beeinträchtigen. Der Deutsche Kulturrat sagt ihnen bei der Erarbeitung dieser neuen Regelungen seine Beratung und Zusammenarbeit zu.
Im Einzelnen wurde von den Ländern, dem Bund und den Kommunen beschlossen:
- Förderbedingungen präzisieren: Länder, Bund und Kommunen werden – soweit noch nicht erfolgt – rechtssichere Regelungen erarbeiten, die darauf abzielen, dass keine Projekte und Vorhaben gefördert werden, die antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Ziele verfolgen.
- Sensibilisierung sicherstellen: Kulturverwaltungen, staatliche Kultureinrichtungen und von den Ländern, dem Bund oder den Kommunen geförderte institutionelle Einrichtungen bieten Fortbildungen und Workshops zur Sensibilisierung im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und anderen menschenverachtenden Inhalten an. Die Kulturministerkonferenz bittet auch die Kulturstiftung der Länder, entsprechende Formate zu entwickeln.
- Eigenverantwortung stärken: Von geförderten Einrichtungen und Projekten wird erwartet, dass sie aus ihrer künstlerischen Verantwortung heraus Maßstäbe und Regeln erarbeiten, auf deren Grundlage Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit klar und entschlossen entgegengetreten wird.
Quelle: Deutscher Kulturrat