Kulturrat: Honoraruntergrenzen für Künstler*innen kommen zum 1. Juli 2024

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates im September 2023 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Kulturstaatsministerin Claudia Roth angekündigt, dass eine Förderung von Kulturprojekten durch den Bund künftig an die Zahlung von Mindesthonoraren für Künstler*innen gebunden sein soll.

Jetzt ist es so weit: Projekte oder Institutionen, die zu mindestens 50 Prozent durch die BKM gefördert werden, müssen ab dem 1. Juli 2024 Honoraruntergrenzen einhalten. In den Ländern werden verpflichtende Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung derzeit diskutiert, zum Teil auch schon umgesetzt.

Der Deutsche Kulturrat hat auf seiner Webseite ein umfassendes Dossier zum Thema Honoraruntergrenzen erstellt. Hier finden sich grundsätzliche Informationen, Definitionen, Empfehlungen für Honoraruntergrenzen der verschiedenen Dachverbände sowie weiterführende Informationen zum Thema. Das Dossier hält sowohl für Veranstalter als auch für Künstlerinnen und Künstler wichtige Fakten, Hinweise und Beiträge bereit. Es wird regelmäßig aktualisiert.

Zum Dossier

Auf: www.kulturrat.de

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